WEG-Solaranlage am Balkon
- johannawegerhoff
- 5. Mai 2024
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Aktualisiert: 9. Mai 2024
Die Eigentümergemeinschaft kann dem Wohnungseigentümer verbieten, auf dem Balkon eine Mini-Solaranlage (Balkonkraftwerk) zu installieren (AG Konstanz 4 C 425/22, AG Köln 222 C 150/23).
Die Solarpaneele sind eine bauliche Veränderung nach § 20 Abs. I WEG und können eine optische oder ästhetische Beeinträchtigung sein.
TIPP: Bevor eine Solaranlage installiert wird, sollten eine Genehmigung (Beschluss) der Eigentümergemeinschaft eingeholt werden. Sonst muss die Anlage später vielleicht wieder entfernt werden.
