MPU bei 1,3 Promille
- johannawegerhoff
- 5. Mai 2024
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Aktualisiert: 9. Mai 2024
Bei einer einzelnen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,3 Promille besteht die Möglichkeit, dass eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wird.
Selbst in Abwesenheit offensichtlicher Anzeichen für Alkoholeinfluss, wie zum Beispiel torkeln oder lallen, können Hinweise auf eine überdurchschnittliche Alkoholtoleranz und damit verbundene erhöhte Rückfallgefahr vorliegen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 2021 (Aktenzeichen 3 C 3/20) hervor.
TIPP: Bei einer BAK von über 1,1 Promille die Möglichkeit einer MPU prüfen lassen und schon früh darauf vorbereiten.



