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MPU bei Cannabis

  • johannawegerhoff
  • 5. Mai 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 15. Okt. 2024

Seit dem 01.04.2024 gilt ein neuer § 13a Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Jetzt wird nur noch eine MPU angeordnet, wenn

  • nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Cannabisabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Cannabismissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen,

  • wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden.

Spannend wird sein, wann Cannabismissbrauch vorliegt.


Die Rechtslage ist jedenfalls deutlich besser als vorher. Da wurde bereits bei gelegentlichem (zweimaligem) Konsum und einer Autofahrt unter Einfluss von THC angeordnet.



TIPP: wenn eine MPU aufgrund das alten Rechts angeordnet wurde und die Fahrerlaubnis noch nicht rechtskräftig entzogen wurde, unbedingt gegen die Maßnahmen vorgehen. Ansonsten die Wiedererteilung beantragen-ohne MPU.




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